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   LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19799
LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER (https://dejure.org/2009,19799)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER (https://dejure.org/2009,19799)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. März 2009 - L 11 B 1067/08 AS ER (https://dejure.org/2009,19799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Gewährung von Ermessensleistungen im Verfahren des einsteiligen Rechtsschutzes - Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Call-Center) im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung von Einstiegsgeld im Wege des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 29; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Gewährung von Ermessensleistungen; Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 11 B 51/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 1067/08
    Es ist daher ständige Rechtsprechung des Senates, dass Leistungen für bereits abgelaufene Leistungszeiträume nicht mehr nötig sind, um wesentliche Nachteile abzuwenden (Beschluss des Senates vom 02.03.2005 - L 11 B 51/05 SO ER).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 8 SO 191/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vorliegen besonderer Gründe -

    Anhaltspunkte dafür, dass hier ausnahmsweise eine andere Bewertung geboten wäre, weil ein noch gegenwärtiger schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirke (vgl. dazu Bayer. LSG, Beschluss vom 02.03.2009, L 11 B 1067/08 AS ER), seien nicht ersichtlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 7 AS 983/14
    Bei Ermessensentscheidungen und Fällen mit gerichtlich nur begrenzt überprüfbarem Beurteilungsspielraum ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung indessen regelmäßig nur bei einer Reduzierung des Ermessens oder Beurteilungsspielraums auf Null zulässig, weil eine einstweilige Anordnung nur in den Grenzen des Anordnungsanspruchs möglich ist und daher nicht mehr zugesprochen werden darf, als mit einer Klage erreicht werden könnte (vgl. exemplarisch Bayerisches LSG vom 2. März 2009 - L 11 B 1067/08 AS ER - juris Rn. 19; Sächsisches LSG vom 26. Oktober 2012 - L 3 AS 678/12 B ER - juris Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg v. 13.10.2011 - L 14 AL 174/11 B ER - juris Rn. 14; Reichel in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 81 Rn. 106; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86b Rn. 30a mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2013 - L 9 AS 916/13
    Ein (Anordnungs-)Anspruch des Antragstellers könnte daher nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null bejaht werden (siehe hierzu Bayerisches LSG v. 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER - juris Rn. 19; Sächsisches LSG v. 26.10.2012 - L 3 AS 678/12 B ER - juris Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg v. 13.10.2011 - L 14 AL 174/11 B ER - juris Rn. 14; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 30a m.w.N.; weitergehend Hessisches LSG v. 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 34 ff. - info also 2005, 262; LSG Niedersachsen-Bremen v. 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19 - info also 2007, 17; siehe auch Leopold in: jurisPK-SGB 11, 3.
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